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Wer im Internet rechtswidrig falsche Tatsachen verbreitet, muss bei den Betreibern der Onlineplattformen, auf denen die Behauptungen abrufbar sind, auf eine Löschung hinwirken

Wer selbst auf einer Internetseite nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, die sich auf Dritte rufschädigend auswirken, ist im Rechtssinne „Störer“ und verpflichtet, diese zu berichtigen bzw. zu löschen. Der BGH hatte sich nun aber in einer neuen...

Meinungsäußerungen in Gestalt von schlechten Benotungen müssen auf einem Ärzte-Bewertungsportal gelöscht werden, wenn für diese keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte bestehen

Ärzte müssen Bewertungen auf entsprechenden Portalen (z. B. jameda) grundsätzlich dulden, da das rechtlich anerkennenswerte Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen vor dem Hintergrund der freien Arztwahl im Rahmen einer...