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Meinungsäußerungen in Gestalt von schlechten Benotungen müssen auf einem Ärzte-Bewertungsportal gelöscht werden, wenn für diese keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte bestehen

Ärzte müssen Bewertungen auf entsprechenden Portalen (z. B. jameda) grundsätzlich dulden, da das rechtlich anerkennenswerte Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen vor dem Hintergrund der freien Arztwahl im Rahmen einer...