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Schnelle Hilfe für Unternehmen: Vermeiden Sie unnötige Kosten und Risiken durch frühzeitige anwaltliche Erstberatung.

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Eine anwaltliche Erstberatung ist ein mündlicher oder schriftlicher Rat oder eine Auskunft eines Rechtsanwalts. Diese hängt nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammen.

Ob z. B. über eine Teams-Videokonferenz, per Telefon oder auch persönlich: Im Rahmen eines solchen anwaltlichen Beratungsgespräches können Sie sich schnell vom Spezialisten informieren lassen. Dies betrifft zum einen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zum anderen insoweit bestehende effiziente Lösungsansätze. Damit verschaffen Sie sich also eine kostengünstige Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen!

 

Oft bestehen Unsicherheiten, worauf im Falle einer Unternehmensgründung, der Behandlung eines rechtlichen Problems oder bei Umsetzung eines geschäftlichen Projektes in rechtlicher Hinsicht zu achten ist.

Welche grundsätzlichen Compliance-Anforderungen sind zu berücksichtigen und welche Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich an? Auch zur Beantwortung der Fragen, welche Erfolgsaussichten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bestehen, in welchen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen überhaupt sinnvoll ist, und ob der damit verbundene Aufwand in einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht, bietet sich ein klärendes Gespräch im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung an.

Vermeiden Sie unnötige Kosten und Risiken durch frühzeitige anwaltliche Erstberatung!

 

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, als Anwalt für eine Erstberatung Gebühren zu verlangen. Im Internet finden sich daher viele Kolleginnen und Kollegen, die mit einer kostenfreien Erstberatung oder auch „Ersteinschätzung“ werben. Es ist nicht fernliegend, dass dies im Einzelfall in der Hoffnung geschieht, in der Folge vom Ratsuchenden (kostenauslösend) mandatiert zu werden. Vor diesem Hintergrund erteilte Auskünfte sind dann aber möglicher Weise nicht immer völlig frei von diesem „Akquisitionsziel“.

Für Unternehmen, die nicht schon zu unseren Bestandsmandanten gehören, dient unsere Erstberatung gerade auch dazu, unnötige Anwalts- oder Gerichtskosten zu vermeiden. Dies geschieht mit der bewussten Konsequenz, dass wir gegebenenfalls gerade kein weiteres Mandat erhalten. Daher verlangen wir für die in der Regel etwa einstündige Beratung ein Honorar, das einerseits sogar deutlich unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze für Verbraucher liegt, aber andererseits in der Regel geeignet ist, unseriöse Anfragen „auszusortieren“.

 

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Die ausgewiesenen Gebühren werden im Falle einer Folgebeauftragung auf weiter anfallende Gebühren angerechnet.

Wir sind eine auf Wirtschaftsrecht und Existenzgründungsberatung spezialisierte Anwaltskanzlei. Wir bieten Unternehmen als virtuelle Rechtsabteilung umfassende rechtliche Dienstleistungen in dauerhaften Mandatsverhältnissen

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