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Außerkennzeichenrechtlichem Anspruch auf Markenlöschung kann Rückwirkung über den Zeitpunkt einer Klageerhebung hinaus zukommen, welche sich auf die Marke stützt.

In einer bemerkenswerten neueren Entscheidung des BGH (Urt. v. 30.1.2014, I ZR 107/10) hat der 1. Zivilsenat festgestellt, dass auf den außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG wegen unlauterer Behinderung aufgrund einer...