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Beim negativen Kompetenzkonflikt zweier Gerichte ist eine Gerichtsstandsbestimmung durch das zunächst höhere Gericht abzulehnen, wenn ein drittes Gericht zuständig ist

Für Klagen auf Zahlung von Abmahnkosten gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, die auf einem wettbewerbswidrigen Verhalten wie z. B. der wettbewerbswidrigen Verwendung einer Widerrufsbelehrung beruhen, sind die Landgerichte sachlich zuständig. Dies wäre nun keine neue Erkenntnis,...