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Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 21.01.2015 (Urt. v. 21.01.2015 – Az.: 408 HKO 41/14) begeht ein Software-Händler, der die Original-Verpackung  einer Steuererklärungs-Software entfernt, jedoch CD-ROM und Seriennummernzertifikat mit rückseitig abgedruckten Lizenzbestimmungen beibehält und diese Produkte vertreibt, keinen Markenrechtsverstoß.

Zum Hintergrund:

Die Beklagte bot die Steuerberatungssoftware der Klägerin ohne die ursprüngliche Verpackung an und versandte bei Verkauf lediglich den Datenträger und das Seriennummernzertifikat in einer extra hierfür hergestellten umweltfreundlichen Verpackung. Die Klägerin hielt dies für Markenrechtsverletzung, da durch die Umverpackung der Markensoftware der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verschlechtert bzw. verändert worden. Das sodann angerufene LG Hamburg vermochte dem nicht zu folgen, und wies eine diesbezügliche Klage auf Unterlassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ab.

Zu den Gründen:

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass zwar grundsätzlich die Veränderung bzw. die Verschlechterung auch einer Verpackung eine Veränderung bzw. Verschlechterung der Ware darstellen könne (unter Hinweis auf OLG Hamburg, Urt. v. 28.06.2006, 5 U 213/05 Parfümtester II). Dies führe aber gleichwohl nicht stets zum Ausschluss der sog. Erschöpfung nach § 24 MarkenG, sondern nur dann, wenn davon eine Gefahr für den Ruf der Marke ausgeht.

Vorliegend seien aber die Veränderungen nicht in einem Maße erfolgt, welcher ein Markeninhaber aus berechtigten Gründen nicht mehr zu tolerieren braucht. Denn dies könnte nur der Fall sein, wenn ohne Verpackung vorgeschriebene Kennzeichnungspflichten nicht mehr erfüllt oder durch den Weitervertrieb in veränderter Form das Prestige oder der Ruf der Marke beeinträchtigt werden würde. Derlei hätte die Klägerin aber weder vorgetragen, noch sei dies ersichtlich – zumal die Klägerin unstreitig ihre Software selbst nicht nur in Form der Box (also mit Verpackung), sondern auch im „abgespeckten“ Umfang als CD-ROM bzw. lediglich zum Download anbiete.