von raangster | Nov 25, 2016 | Abmahnungen, Wettbewerbsrecht
Kosmetikhersteller dürfen ihre Produkte nicht mit der Aussage „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ bewerben, wenn die Ware über den sog. „Graumarkt“ (d. h. über einen legalen Vertrieb, der aber die von Herstellern autorisierten und gewünschten Vertriebswege...