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Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten. Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.

Schriftliche Entscheidungsgründe des heutigen Urteils liegen noch nicht vor. Wir werden darüber berichten…

 

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014
– 5 U 42/12 –
Vorausgehend:
Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
– 16 O 551/10 –

Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts Nr. 3/2014 vom 24.01.2014