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In ihrer Sitzung am 10.12.2014 hat die sog. „Kommission für Jugendmedienschutz“ (KJM), ein mehrköpfiges Gremium der Landesmedienanstalten, wieder verschiedene Lösungen zur Altersverifikation (sog. AVS-Teilmodule) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet.

Es handelt sich dabei um die Systeme „Aristotle Integrity/Instant Global ID and Age Verification (Integrity)“ der Aristotle Inc., um den „Online Ausweischeck“ der edentiX GmbH sowie um „KYC Shield“ der Web Shield Limited.

Zum Hintergrund:

Bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien dürfen nach Maßgabe des „Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“ (JMStV) nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen in besonderer Weise sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.

Aus Sicht der Mediendienste ist es dabei natürlich wichtig, dass einerseits die diesbezüglichen gesetzlichen Maßgaben eingehalten werden, und andererseits aber die jeweilige technische Lösung nicht aufgrund eines erheblichen Identifizierungsaufwandes die „Marktfähigkeit“ des Angebotes konterkariert.

Unternehmen haben über die KJM insoweit die Möglichkeit, ihre technischen Schutzkonzepte dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese den Anforderungen des JMStV genügen. Derart soll bereits im Vorfeld des Einsatzes für Rechts- und Planungssicherheit sowie den Nachweis der Compliance Sorge getragen werden.

Bemerkenswert ist, dass es sich bei allen der nunmehr geprüften technischen (Teil-)Lösungen um Module handelt, die auf der Stufe der Identifizierung eine „Face-to-Face-Kontrollen“ per Webcam ermöglichen. Dabei werden neben der bloßen Identifizierung durch Webcams als initiale Altersprüfung für einen wiederholten Nutzungsvorgang immer zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen, die eine ausreichende Verlässlichkeit gemäß den KJM-Eckwerten bieten. Damit eignen sich zwar die Module für die Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe; es müssen diese aber immer im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Anwendung kommen.

Identifiziert wird der jeweilige Nutzer durch die Kombination aus der Eingabe seiner Daten auf der Webseite des Inhalte-Anbieters, der Verifikation seiner Identität durch Angabe einer Zahlenkombination und Übermittlung der Personalausweisdaten sowie schließlich einer Videokonferenz mit geschulten Mitarbeitern der Anbieter, bei der das Ausweisdokument und die Übereinstimmung der Daten geprüft werden. Nur dann, wenn alle drei Schritte erfolgreich abgeschlossen wurden und keine Widersprüche auftreten, erhält der Nutzer Zugang zum gewünschten Medienangebot.

Insgesamt gibt es nun 32 von der KJM als positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme.

Quelle: KJM-Pressemitteilung 10/2014