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Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung wie erwartet verabschiedet.

Das nun verabschiedete Gesetz weist allerdings gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf einige nicht unerhebliche Änderungen auf: So wurde die Vorschrift des § 174 ZPO im Hinblick auf den Nachweis des elektronischen Zugangs zugunsten der Anwaltschaft geändert. Der Regierungsentwurf sah ursprünglich vor, dass das Empfangsbekenntnis der Einfachheit halber abgeschafft und durch eine durch das künftige „elektronische Postfach“ der Anwälte automatisch generierte Eingangsbestätigung ersetzt wird. Die Zustellung sollte dann nach drei Tagen ab Eingang der Schriftstücke im elektronischen Postfach des Anwalts als bewirkt gelten.

Die BRAK hatte sich strikt gegen diese Zustellungsfiktion ausgesprochen und konnte sich mit ihrer Kritik und ihrem Gegenvorschlag eines „Systems des gegenseitigen Datenaustausches“ durchsetzen: Das bisherige Empfangsbekenntnis wird nun also durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis ersetzt, das in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln ist.

Quelle: RAK Stuttgart
siehe auch Presseerklärung der BRAK (Nr. 11 v. 14.06.2013)