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Das Oberlandesgericht Hamm hat nunmehr entschieden, dass die 14-tägige Widerrufsfrist auch bei eBay-Auktionen genutzt werden kann (Az. I- 4U 145/11).

Zuvor hatte das Landgericht Dortmund mit einer Entscheidung vom 07.04.2011 für bundesweite Irritationen (und Anwaltskosten) gesorgt,  wonach die Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen unter bestimmten Voraussetzungen einen Monat statt 14 Tage betragen müsse. Die Entscheidung traf unter Fachkreisen weithin auf Unverständnis. Das OLG Hamm hat diese Rechtsunsicherheit nun erfreulicher Weise zugunsten der eBay Händler beseitigt.

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