+49 711 46 05 12 06-0 info@consocias.com

Aus dem Bundesministerium der Justiz ist – erfreulicher Weise, wenngleich auch etwas spät – zu hören, dass man gegen die Missstände bei Abmahnungen vorzugehen gedenkt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll die „finanziellen Anreize“ für Abmahnungen reduzieren, welcher wohl insbesondere die lieben auf P2P-Download, AGB-Klauseln und Informationspflichten im Fernabsatz „spezialisierten“ Kollegen Abmahnanwälte treffen wird: Ein oftmals unerquickliches Gemengelage von fraglos berechtigten Unterlassungs- (und ggf. Schadensersatz-) Ansprüchen der Rechteinhaber einerseits – und aber andererseits einem vielleicht etwas zu stark ausgeprägten wirtschaftlichen Interesse eigentlich unabhängiger Organe der Rechtspflege.

Nutznießer der Gesetzesänderungen sollen vor allem kleine Händler und Existenzgründer sein, die sich mit dem Internethandel mühevoll eine Existenz aufbauen oder ein neues Geschäftsfeld erschließen wollen. Hintergrund ist, dass spezielle (teils im Auftrag von Anwaltskanzleien entwickelte) Screening-Software zuletzt auch geringste Wettbewerbsverstöße im Internet mit wenig Aufwand aufzuspüren vermochten, und es derart auch wirtschaftlich war, Bagatellverstöße abzumahnen – die Masse macht‘s. Nun sollen Veränderungen im Gebührenrecht – etwa durch Deckelungen der Gegenstands- und Streitwerte – die Abmahnkosten in Zukunft über die bereits bestehenden Beschränkungen (siehe § 97a Abs.2 UrhG) hinaus verringern.

Im Zuge der zuletzt sich ohnehin bereits ändernden Spruchpraxis der Gerichte soll auch das Problem der „fliegenden Gerichtsstände“ durch gesetzliche Klarstellung behoben werden: Existenzgründer konnten bisher bei mutmaßlichen Verstößen im ubiquitären Internet vor Gerichten weit ab von Niederlassung oder Wohnsitz verklagt werden – an einem dem Klägerin „genehmen“ Gericht.

Außerdem sollen nun missbräuchlich Abgemahnte bessere Möglichkeiten erhalten, materiell-rechtliche Ansprüche auf Kostenersatz erhalten.

Dies alles – sollte das Gesetzesvorhaben so umgesetzt werden – ist grundsätzlich sehr erfreulich und längst überfällig.

www.angster.de