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Trotz weithin vernehmbarer Proteste von Datenschützern und Netzpolitikern haben nunmehr nach dem Deutschen Bundestag heute auch die Bundesländer grünes Licht für die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gegeben: Polizei und Nachrichtendienste können nunmehr zukünftig leichter Daten von Handy- und Internetnutzern bei den Providern abfragen. Das gilt für Ermittlungen zu Straftaten – aber eben u. U. auch bereits bei Ordnungswidrigkeiten.

Es dürfte mithin die gesetzliche Neuregelung in Kürze wieder Gegenstand von Verfassungsbeschwerden sein. Das BVerfG wird dann zu entscheiden haben, ob vor dem Hintergrund der zuletzt immer wieder deutlich herausgestellten Bedeutung des „Datenschutzgrundrechtes“ die Erfordernisse der Vertraulichkeit und Anonymität im Rahmen der zwischenzeitlich alltäglichen gewordenen Internetnutzung bei der Gesetzesregelung in angemessener Weise gewichtet und berücksichtigt wurden.

Dies ist immerhin nach Ansicht u. a. des Deutschen Journalisten Verbandes, des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju), der Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offenen Tür, der Humanistischen Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung (NRV), dem Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, den Reportern ohne Grenzen (ROG) und dem schleswig-holsteinischen Landeszentrum für Datenschutz nicht der Fall.