In Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie 2019/1152; „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“) greifen ab August 2022 Änderungen des Nachweisgesetzes, die für die Kautelarpraxis im Arbeitsrecht von erheblicher Bedeutung sind. Während bislang die gesetzlichen Nachweispflichten nur für ganz grundsätzliche Vertragsinhalte galten, bestehen nunmehr deutlich umfangreichere Anforderungen an die Verschriftlichung der Vertragsbedingungen.
So sind insbesondere auch Bestimmungen über die Dauer einer vereinbarten Probezeit, die Ruhepausen und Ruhezeiten sowie über die Möglichkeit und Voraussetzungen der Anordnung von Überstunden schriftlich niederzulegen. Die neuen Nachweispflichten beziehen überdies auf das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren (d. h. zumindest auf das Schriftformerfordernis und die Kündigungsfristen sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage).
Zu beachten ist auch, dass zukünftig die Niederschrift zu einigen Kernangaben (etwa die Namen der Vertragsparteien, der Höhe des Arbeitsentgelts und der vereinbarten Arbeitszeit) dem Arbeitnehmer bereits am ersten Arbeitstag ausgehändigt werden müssen. Für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 01.08.2022 bestanden, sieht der Entwurf vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen die Niederschrift mit den wesentlichen Angaben spätestens am siebten Tag nach dieser Aufforderung auszuhändigen hat.
Während sich bislang Verstöße gegen das Nachweisgesetz in erster Linie bei der Darlegungs- und Beweislast nachteilig für den Arbeitgebers auswirken konnte und auch nach den neuen Regelungen die unterbliebene Unterrichtung keinen Einfluss auf die Fristen im Kündigungsschutzprozess haben soll, beinhaltet der neue Gesetzesentwurf die Einführung eines Sanktionsregimes, wonach Verstöße gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 2.000 EUR Bußgeld verfolgt werden können.
Es macht also Sinn, zukünftige und aktuelle Arbeitsverträge den neuen Regeln anzupassen. Für die diesbezügliche Prüfung und Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.