Aus mal wieder gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass – ebenso wie bei Facebook – geschäftliche genutzte Accounts unter Google+ der Impressumspflicht entsprechen müssen (so nun kürzlich klarstellend auch Landgericht Berlin, Beschluss v. 28.03.2013 – Az.: 16 O 154/13).
Bitte beachten Sie insbesondere Folgendes: Anders als gelegentlich im Kollegenkreis verlautbart wird, liegt der Rechtsverstoß oberhalb der sog. Bagatellgrenze, d. h. eine allein darauf zielende kostenpflichtige Abmahnung der Wettbewerber ist berechtigt. Dies ergibt sich im Zweifel schon daraus, dass es um verbraucherschützende Informationspflichten geht, welche über EU-Richtlinien (nämlich UGP-Richtlinie 2005/29 /EG sowie RL 97/7/EG) Regelung gefunden haben, die unmittelbare Geltung auch in Deutschland entfalten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Unternehmensangaben den diesbezüglichen Anforderungen entsprechen, oder wenn Sie nicht wissen, wo und wie Sie diese Informationen auf Google+ und Facebook platzieren soll: Wir helfen gerne weiter.