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Zwangsvollstreckungsrecht

 

Wir unterstützen Unternehmen bei der zwangsweise Durchsetzung der im Wege von Urteilen, Beschlüssen oder Vollstreckungsbescheiden bereits titulierten Leistungsansprüchen. Von der Androhung der Zwangsvollstreckung, der Einholung von Auskünften über den Schuldner, dem Auftrag an den Gerichtsvollzieher sowie der Überwachung von Vollstreckungsmaßnahmen: Wir begleiten anwaltlich umfassend im Vollstreckungsverfahren. Im Fokus unserer Tätigkeit stehen dabei neben der Pfändung in das bewegliche Vermögen Ihres Schuldners insbesondere auch Konto-, Gehalts-, Anteils- und Domainpfändungen, oder die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sowie das Betreiben der Zwangsversteigerung von Immobilien.

Soweit gegen Sie als Schuldner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden, beraten und vertreten wir Sie im Zuge der Vollstreckungsabwehr sowie des Vollstreckungsschutzes, auch und insbesondere im Wege einer gerichtlichen Vollstreckungsgegenklage.

Des Weiteren beraten und vertreten wir Drittschuldner bei der Wahrnehmung ihrer Interessen außergerichtlich und im Wege von Drittwiderspruchsklagen.