Softwarerecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen bei allen vertragsrechtlichen, urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen der Systemintegration, Software- und Datenbankentwicklung. Die Entwicklung komplexer Datenbankanwendungen und von Soft- und/oder Hardware findet heute in der Regel nicht mehr nur im Verhältnis von Auftraggeber und Auftragnehmer statt, sondern als Joint-Venture, im Rahmen von EU-Projekten oder jedenfalls unter Beteiligung verschiedener Unternehmen und Kompetenzträger bzw. Programmierer.
An der kritischen Schnittstelle zwischen dem gewerblichen Rechtsschutz immaterieller Rechte (Geistiges Eigentum) und dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien gewährleistet nur eine vertragsrechtlich sorgsam auf den konkreten Fall angepasste Gestaltung der Rechtsbeziehungen eine wirtschaftlich sinnvolle und interessengerechte Lösung. Wir sichern Ihr Know-How und Ihre Schutzrechte im Falle von Kooperationen ab und erarbeiten nach Ihrer Interessenlage rechtlich belastbare Lösungen für eine erfolgreiche Absicherung und Kommerzialisierung Ihrer Software- und IT-Projekte.