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Schiedsverfahren

 

Wir unterstützen Sie bei der Vereinbarung geeigneter Schiedsgerichtsvereinbarung oder vertreten Ihre vertraglichen Interessen und Ansprüche im Zuge dieser Vereinbarung.

Insbesondere bei Vertragsbeziehung mit Geschäftspartnern im Ausland stellt sich regelmäßig die Frage sowohl des anzuwendenden Rechtes als auch die einer Gerichtsstandsvereinbarung; Letzteres insbesondere vor dem Hintergrund der Schwierigkeit der Vollstreckung selbst eines erfolgreich errungenen Titels inländischer Gerichte gegen einen Vertragspartner im Ausland. Eine für beide Vertragsparteien interessengerechte Lösung kann hier häufig in Wege der Vereinbarung einer Schiedsvereinbarung erreicht werden. Denn damit kann die Zuständigkeit nationaler staatlicher Gerichte ausgeschlossen werden und können die Regeln des vereinbarten Schiedsgerichts Anwendung finden. Der Vorteil liegt darin, dass ein in Übereinstimmung mit der New Yorker Konvention von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsgerichtsurteilen (dem annähernd alle Industrienationen und alle wichtigen Schwellen- und Entwicklungsländer beigetreten sind) von den Schiedsrichtern gefälltes Urteil international anerkannt ist und in den Mitgliedstaaten in einem schnellen Verfahren vollstreckt werden kann. Die Schiedsgerichtsbarkeit stellt daher im internationalen Handel die bevorzugte Streiterledigungsmethode dar.