Gesellschaftsrecht
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Rechts der Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) als auch der Personengesellschaften (insbesondere GbR, GmbH & Co. KG, stille Beteiligungen). Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich der gesellschaftsvertraglichen Ausgestaltung ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen sowie bei deren Ausübung zur Reduzierung von Haftungsrisiken.
Die Geschäftsführer kleiner und mittlerer GmbH verfügen in aller Regel nicht über eine im Hinblick auf AG-Vorständen vergleichbare Qualität an sachverständiger Beratung und Hilfestellung, die heute aber zur Abwendung haftungsrechtlich relevanter Sorgfaltsverstöße nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung gleichwohl notwendig ist (siehe Bayer in GmbHR 2014, 897). Wir betreuen daher als externe Rechtsabteilung umfassend und laufend die Geschäftsführungsorgane insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen dauerhaften Mandatsverhältnissen.