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Gebrauchsmuster

 

Sie können (nur) in Deutschland Ihre technische Erfindungen (sowie chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel) ähnlich wie beim Patent, indes in der Regel deutlich schneller und preiswerter als bloßes Gebrauchsmuster und damit gleichwohl als ein lizenzierbares und durchsetzbares Registerrecht schützen lassen, dessen Schutz für 10 Jahre aufrecht erhalten werden kann. Das DPMA prüft im jeweiligen Eintragungsverfahren (anders als beim Patent) aber lediglich die formellen Schutzvoraussetzungen; im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Anforderungen wird eine Anmeldung nur dahingehend geprüft, ob es sich überhaupt um eine technische Erfindung handelt. Die übrigen sachlichen Schutzvoraussetzungen (die Neuheit, erfinderische Leistung sowie die Frage der gewerblichen Anwendbarkeit) sind nicht Gegenstand der amtlichen Überprüfung.

Um zu vermeiden, dass nach Eintragung das Gebrauchsmusters sich als ein bloßes löschungsreifes „Scheinrecht“ herausstellt, sollten Sie sich zuvor durch unsere anwaltliche Unterstützung vergewissern, dass auch die übrigen Voraussetzung für einen bestandskräftigen Rechtsschutz tatsächlich vorliegen.