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Fotorecht

Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen um die Aufnahmebefugnis, die Bearbeitung und (Online-)Verwertung von Fotografien (d. h. Lichtbilder oder Lichtbildwerken) sei dies im privaten oder in einem gewerblichen Umfeld. Das „Fotorecht“ bestimmt in erster Linie das Verhältnis zwischen Bildanbieter (Fotograf oder Agentur) und Bildverwerter im Hinblick auf etwaige Rechte an dem Fotomotiv (Menschen, Landschaften, Gebäude oder Gegenstände); es weist demgemäß Schnittstellen zum Urheber-, Marken- aber auch Persönlichkeitsrechts auf: Neben dem Urheber- und Leistungsschutzrecht ist vor allem das Recht am eigenen Bild zu berücksichtigen (§§ 22, 23 KUG).

Wir helfen Ihnen insbesondere bei der Vertragsgestaltung im Rahmen von AGB, Agenturverträgen oder bei der lizenzvertraglichen Abklärung von Art oder Umfang einer bestimmten Verwendung. Wir vertreten Ihre Interessen, wenn Sie Ihre Rechte durch bestimmte Verwendungen verletzt glauben, oder wenn Sie selbst z. B. wegen einer solchen vermeintlichen Verletzung (häufig wegen der Verwendung einer bestimmten Produktabbildung im Internet) abgemahnt worden sind.