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Erbrecht

 

Eine rechtlich sinnvolle Lösung bei der Frage der Nachfolgegestaltung speziell mittelständischer Unternehmen setzt immer den Einklang gesellschaftsrechtlicher Strukturen mit erbrechtlichen Erwägungen und Rahmenbedingungen voraus.

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Abklärung und wirksamen Gestaltung Ihrer persönlichen Vorstellungen von der Übertragung materieller und immaterieller Vermögenswerte Ihres Unternehmens im Einzelnen oder im Gesamten. Dabei gilt es regelmäßig den Erhalt von Liquidität, die Gewährleistung von unternehmerischer Kontinuität sowie die jeweils steuerrechtlichen Implikationen bei unterschiedlichen Rechtsformen und innerfamiliären Interessenlagen im Zuge der kautelarechtlichen Umsetzung zu berücksichtigen.