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Domainrecht

 

Wir beraten Sie in Fragen der Berechtigung der Nutzung oder der Verwertung einer Internetdomain.

In gleichem Maße, in dem das Internet als weltweiter Informationskanal eine gar nicht mehr wegzudenkende Rolle im globalen Wirtschaftsraum eingenommen hat, nahm auch das wirtschaftliche Interesse an der Erreichbarkeit der ‚Kommunikationsschnittstellen’ zwischen Anbieter und Nutzer im Internet zu – und damit der Wert oder besser: die Kommerzialisierbarkeit von Internetdomains als deren ‚Adressen’.“ 

(zitiert: Bücking/Angster, Domainrecht, 2. Auflage, Rdn. 521)

Wir vertreten Ihre Interessen im Streitfalle, z. B. im Zuge von vorprozessualen Abmahnungen, vor Registrierungsstellen (z. B. im Rahmen von DISPUTE-Anträgen gegenüber der DENIC eG), ordentlichen Gerichten oder auch in ICANN-Schiedsgerichtsverfahren (UDRP-Verfahren, ADR-Verfahren). Wir führen für Sie ergebnisorientierte Verhandlungen bei der außergerichtlichen Beilegung von Domainstreitigkeiten und erstellen alle zur Übertragung oder Nutzungsüberlassung erforderlichen Verträge.

Außerhalb von multilateralen Verfahrensregeln der Internationalen Domain-Schiedsgerichtsbarkeit gibt es kein selbstständig-materielles „Domainrecht“. Tangiert sind Kennzeichen- bzw. Markenrechte, welche ggf. zur Nutzung einer als Domain (und damit namensähnlich) genutzten alphanumerischen Zeichenfolge (als bloße „Übersetzung“ einer bestimmten IP-Adresse zur Datenquelle) ausschließlich berechtigen; auch wettbewerbsrechtliche oder deliktische Anspruchsgrundlagen können im Einzelfall eine Rolle spielen.