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Designrecht

 

Wir unterstützen Sie zu allen Fragen rund um das zum Thema nationaler und/oder internationaler Designschutz, d. h. wenn Sie die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Produktteils oder eines ganzen Erzeugnisses für sich schützen lassen wollen. Dieses „eingetragene Design“ (früher auch in Deutschland: „Geschmacksmuster“) vermitteln Ihnen für die schutzgegenständlichen Produkte ausschließliche und damit (z. B. im Wege von Vertriebsverträgen) lizenzierbare Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte an bestimmten Gestaltungsformen.

Zur Vermeidung von angreifbaren Scheinrechten recherchieren und prüfen wir zuvor und vor dem Hintergrund des vorbekannten Formenschatzes eingehend die rechtliche Eintragungsfähigkeit (absolute Schutzhindernisse) die zu vergegenwärtigenden Kollisionsgefahren (relative Schutzhindernisse) und betreuen das Anmeldeverfahren des jeweiligen Musters vor den jeweiligen nationalen oder internationalen Ämtern bis zur erfolgreichen Eintragung. Wir überwachen den Markt und setzen im Bedarfsfall Ihre Rechte außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich durch.