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Apps

 

Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie Software Applikationen (Apps) in Auftrag geben, selbst entwickeln oder vertreiben möchten und z. B. in Fragen des Schutzumfangs, der Vertriebs- und Verwertungsmöglichkeiten beraten oder unterstützt werden möchten.

Laut den Prognosen renommierter Marktforschungsinstitute wird der Umfang von In-App-Sales weltweit und insbesondere in Deutschland weiter ansteigen; die wirtschaftliche Bedeutung für Software-Entwickler und Vertriebsplattformen nimmt stetig zu. Gleichzeitig sind beim Vertrieb Unsicherheiten darüber festzustellen, welche Rechtsbeziehungen eigentlich bestehen und welche Rechtspflichten zu beachten sind. Urheber-, vertriebs- und (im Zusammenhang mit dem Datentransfer durch Apps) datenschutzrechtliche Besonderheiten sind zu berücksichtigen. Umso wichtiger ist es, die damit zusammenhängenden Rechtsfragen der verschiedenen Plattformen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen frühzeitig professionell klären zu lassen.