Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer/-Innen bei allen Rechtsproblemen der Wort- und Bildberichterstattung in Print-, TV- und insbesondere Online-Medien. Im Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechten und der Presse- bzw. Meinungsfreiheit sorgen wir für Abwehr und Durchsetzung von Gegendarstellungs- und Widerrufsansprüche, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Die Ausdehnung der Schutzwirkung dieses Rechts über natürliche Personen hinaus auf juristische Personen ist insoweit gerechtfertigt, als sie aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und ihren Funktionen dieses Rechtsschutzes bedürfen. Dies ist der Fall, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (BGH, Urt. vom 3. Juni 1975 – VI ZR 123/74).
Auch eine juristische Person (z. B. eine GmbH) kann demnach ihr Recht an unternehmerischer Selbstdarstellung als Ausfluss ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit Erfolg geltend machen, wenn sie durch die Verwendung ihrer Firma in ihrem Tätigkeitsbereich einschließlich ihrer sozialen Geltung als Wirtschaftsunternehmen betroffen wird.