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Markenüberwachung

 

Ein Markenrecht vermittelt Ihnen ein ausschließliches gewerbliches Schutzrecht: D. h. mit der Eintragung der Marke in das Register erwerben Sie kraft dieser Publizitätswirkung als Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die jeweils geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen. Gegen Dritte, welche dieses Markenrecht verletzen, können Sie als Markeninhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und u. U. Schadenersatzansprüche geltend machen.

Die Markenanmeldung bzw. die damit verbundene Investition in diese Schutzwirkung des Markenrechts ist aber nur wirtschaftlich sinnvoll, wenn Sie dieses Recht eben auch tatsächlich ausüben können. Hierzu benötigen Sie regelmäßige Informationen darüber, welche identischen oder verwechslungsfähig ähnlichen Marken überhaupt anderenorts genutzt, ihrerseits als Marke angemeldet bzw. in den Registern veröffentlicht werden. Des Weiteren benötigen Sie einen sachverständigen Rat, in welchem Einzelfall Ihre Rechte anspruchsbegründend verletzt sind, um ggf. diese gegenüber dem Verletzer erfolgsaussichtsreich geltend zu machen.

Wir empfehlen daher, im Zuge einer anwaltlichen Markenüberwachung die Voraussetzung der Wahrnehmung Ihrer Rechte dauerhaft zu gewährleisten.