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Bereits am 01.06.2011 hat das Deutsche Patent und Markenamt die elektronische Schutzrechtsakte eingeführt. Damit können ab sofort bereits Patente, Gebrauchsmuster, Topografien und ergänzende Schutzzertifikate von der Anmeldung bis zur Registrierung elektronisch bearbeitet werden. Damit wird voraussichtlich zum Jahreswechsel auch die Online-Akteneinsicht in elektronische Schutzrechtsakte möglich sein. Geplant ist, die elektronische Schutzrechtsakte nun bald auch auf Marken- und Geschmacksmusterrechte einzuführen.

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