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Allgemeine Mandatsbedingungen

CONSOCIAS ist eine eingetragene Dienstleistungsmarke der ANGSTER Rechtsanwalts GmbH.

Vertragspartner des Mandanten ist die ANGSTER Rechtsanwalts GmbH, 
Königstraße 26,
 D-70173 Stuttgart (nachfolgend: „Kanzlei“) bearbeitet die von ihr übernommenen Mandate zu folgenden Bedingungen:

I. Gebührenhinweise

Es wird gem. § 49 b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen, es sei denn, es wurde gem. § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Der Mandant wird weiter darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Im Falle der Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung können sich die dann anzuwendenden gesetzlichen Gebühren gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert berechnen. Die mit dem Mandanten vereinbarte Vergütung kann diese gesetzliche Vergütung im Einzelfall übersteigen. Etwaige Erstattungen bzw. Übernahme von Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme durch Dritte (Streitgegner, Staatskasse, Rechtsschutzversicherer usw.) sind in der Regel auf die gesetzlich vorgesehene Anwaltsvergütung beschränkt; daher kann die vereinbarte Vergütung für außergerichtliche anwaltliche Vertretung unter Umständen von Dritten nicht oder nicht vollständig übernommen werden.

II. Zustandekommen und Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung

1. Zur Beauftragung im Allgemeinen

Der jeweilige Auftrag wird grundsätzlich der ANGSTER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als solcher erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist oder durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wird. Sie handelt durch ihre Organe und Vertreter, in deren Person die für die Erbringung rechtsbesorgender Leistungen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, bezieht sich die Rechtsberatung und -vertretung der Kanzlei ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist die Kanzlei hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen.

Die Kanzlei ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit der Mandantschaft abzustimmen.

2. Zu Online-Informationsdiensten („Mandatsanfragen“)

Mit dem Absenden einer Mandatsanfrage über ein Online-Formular gibt der Mandant noch kein verbindliches, kostenpflichtiges Angebot über die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Dienstleistung ab; diese stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an die Kanzlei dar, dem Mandanten ein individuelles Angebot ihre entgeltlichen Beratungsdienste zu unterbreiten. Das Mandat kommt erst durch die Annahme des Angebotes durch den Mandanten zustande. Die Kanzlei ist indes in ihrer Entscheidung über die Unterbreitung eines verbindlichen Angebotes an den Mandanten frei.

3. Zu online buchbaren Produkten

Die unter den Internetseiten der Kanzlei angebotenen Online-Shop-Angebote (z. B. „Abo“ oder „Kontingente“) und online buchbaren Veranstaltungen, Webkonferenzen und Sprechstunden richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Diese Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Mandanten dar, die Kanzlei mit den im jeweiligen Angebot beschriebenen anwaltlichen Leistungen („Produkte“) zu beauftragen.

Der Mandant kann ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses gibt der Mandant seine Daten und auftragsbezogenen Informationen ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons gibt der Mandant ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mandatsverhältnisses ab. Die unverzüglich per E-Mail erfolgende Bestätigung des Zugangs der Bestellung des jeweiligen Rechtsproduktes stellt noch keine Annahme dieses Angebots dar. Die Kanzlei ist vielmehr berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen (§ 3a Abs. 1 Satz 1 RVG). Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als abgelehnt, d.h. der Mandant ist nicht länger an sein Angebot gebunden.

Die Bestellung des Mandanten mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Honorar etc.) wird von der Kanzlei gespeichert. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, hat der Mandant über das Internet jedoch keinen Zugriff auf seine vergangenen Bestellungen. Die Mandatsbedingungen der Kanzlei werden dem Mandanten zugesandt, der Mandant kann aber diese Allgemeinen Mandatsbedingungen aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn der Mandant die Produktbeschreibung auf unserer Shopseite für eigene Zwecke sichern möchten, kann der zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot (= Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.

Der Mandant kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Die Kanzlei informiert den Mandanten auf dem Weg durch den kann der Mandant auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

4. Ergänzende Bedingungen für die Abrechnungstarife „Stundenkontingente (Retainer)“ und  „Abo“ (externe Rechtsabteilung)

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst der Leistungsbereich alle außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeiten ausschließlich für natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit auf allen unseren Rechtsgebieten. Diesbezügliche Kosten werden nicht auf die Kosten einer etwaigen gerichtlichen Vertretung angerechnet. Eine gerichtliche Vertretung erfolgt nur nach gesonderter Mandatierung.

Die Kanzlei protokolliert den abrechenbaren Arbeitsaufwand in der jeweiligen Vertragslaufzeit minutengenau. Soweit dieser die vom Mandanten gewählte maximale Stundenanzahl übersteigt (und der Mandant keinen Upgrade auf einen höheren Tarif wählt), erhält dieser einen entsprechenden Hinweis und erfolgt die Abrechnung bis zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit nach dem im jeweiligen Tarifangebot genannten Überstundenhonorar.

Ab dem vom Mandanten gewählten Beginn der Vertragslaufzeit rechnet die Kanzlei ihre anwaltlichen Leistungen unter dem jeweiligen Tarif vorschüssig ab. Im Vertragszeitraum nicht verbrauchte Stunden werden nicht erstattet oder gutgeschrieben. Etwaige Auslagen (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post und Telefon, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgeld) und die gesetzliche Umsatzsteuer sind mit der vereinbarten Vergütung nicht abgegolten und werden zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften abrechnet.

III. Pflichten der Kanzlei

1. Rechtliche Prüfung

Die Kanzlei ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Sie unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis seiner Bearbeitung.

2. Verschwiegenheit

Die Kanzlei ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihr im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Kanzlei ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich die Kanzlei gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, soweit der Mandant sie zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

Der Mandant erteilt die Zustimmung zur Namensnennung sowie ggf. zu der Veröffentlichung eines Kommentars zur Leistungsbewertung auf den Internetseiten https://consocias.com als Referenz für die Tätigkeit der Kanzlei; diese Zustimmung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

3. Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder wird die Kanzlei  treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. V.7 dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.


4. Datenschutz

Die Kanzlei verarbeitet Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) in der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – „DS-GVO“). Unsere Informationen und Hinweise über die Erhebung personenbezogener Daten sowie über Ihre Rechte in Bezug auf die weitere Verarbeitung dieser Daten finden Sie hier: https://consocias.com/datenschutz/


5. Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

IV. Haftpflichtversicherung und Haftungsbeschränkung

1. Berufshaftpflichtversicherung

Die Kanzlei ist aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.500.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 59j BRAO. Vorliegend besteht ein Berufshaftpflichtversicherungsvertrag der Kanzlei mit der HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover, mit dem räumlichen Geltungsbereich:

a. Deutschland
b. Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
-im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
-des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
c. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversiche­rungs­summe für Haft­pflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versiche­rungsneh­mers vor außereuropäischen Gerichten.
d. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.

2. Haftungsbeschränkung

Für die Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten durch Kooperationspartner der Kanzlei wird eine Haftung grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, diese sind auf ausdrücklichen Auftrag der Kanzlei als deren Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) tätig geworden. Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB ist jede Person, deren sich die Kanzlei nach den tatsächlichen Gegebenheiten und mit ihrem Willen bei der Erfüllung der mit dem Mandant zusammenhängenden Verbindlichkeiten als Hilfsperson bedienen. Durch die Empfehlung eines Kooperationspartners oder durch die Erteilung eines Untermandats an diesen zwecks Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins wird dieser nicht Erfüllungsgehilfe der Kanzlei im Verhältnis zum Mandanten.

Die Haftung der Kanzlei sowie die persönliche Haftung der dort tätigen Rechtsanwälte auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 2.500.000 € beschränkt (§ 51 a BRAO). Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51 a BRAO nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist, ferner nicht für die Haftung schuldhaft verursachter Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Person.

Die Kanzlei hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die pro Versicherungsfall 2.500.000 €. abdeckt (max. EUR 10 Mio. pro Versicherungsjahr). Sofern der Mandant wünscht, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

V. Obliegenheiten des Mandanten

Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten:

1. Informationserteilung

Der Mandant wird die Kanzlei über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Der Mandant informiert die Kanzlei umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.

2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Kanzlei

Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Kanzlei, die ihm vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er wird die Kanzlei sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.

3. Rechtsschutzversicherung

Soweit die Kanzlei auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind. 

4. Unterrichtung des Mandanten per Telefax

Soweit der Mandant der Kanzlei einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Kanzlei ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

5. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant der Kanzlei eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Kanzlei ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 5 dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der Kanzlei mit.

6. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; elektronische Rechnungsstellung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Kanzlei angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Kanzlei zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Kanzlei an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Kanzlei ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.

Der Mandant als Rechnungsempfänger stimmt der elektronischen Rechnungsstellung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG zu. Die Kanzlei ist als Rechnungsaussteller frei in ihrer Entscheidung, in welcher Weise sie elektronische Rechnungen übermittelt. Elektronische Rechnungen können z. B. per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) oder De-Mail, per Computer-Fax oder Faxserver, per Web-Download oder per EDI übermittelt werden. 

7. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten der Kanzlei bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei des Rechtsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO. 

8. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

VI. Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und den Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de oder per E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de).

Online-Streitbeilegung/Europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform für Verbraucher:
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle nach § 36 VSBG
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten mit Verbrauchern aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Kanzlei ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.