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Ab Mitte 2013 wird es voraussichtlich etwa 1.900 neue Domain-Endungen (gTLDs) geben, darunter .art, .site, .music, .hotel, .web, .shop und .bayern. Damit wird der „Virtual Estate“-Markt im World Wide Web ganz erheblich vergrößert – mit all den damit zusammenhängenden kennzeichenrechtlichen Problemen und absehbaren Rechtsverletzungen.

Wir empfehlen, so Sie an einer der neuen gTLDs interessiert sind, möglichst frühzeitig Ihre Rechte zu sichern. Sind Sie Inhaber von Marken- oder sonstigen Kennzeichenrechten, sollten Sie dabei schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwei Dinge im Auge behalten:

Zum einen Ihr eigenes Interesse an der Registrierung Ihrer Marken unter einer der für Sie relevanten neuen gTLDs, wobei Inhaber von Markenrechten im Zuge der avisierten sog. Sunrise Periode bevorzugt werden. In Ansehung des erheblichen nachträglichen Aufwands, gegen eine Registrierung durch (nicht entsprechend berechtigte) Dritte bzw. eine etwaig damit verbundene Markenrechtsverletzung vorzugehen, ist es unbedingt empfehlenswert, bereits jetzt Ihre Möglichkeit der bevorzugten Sunrise-Registrierung klären und diese ggf. sachverständig durchführen zu lassen.

Zum anderen die Überwachung von Registrierungen Ihrer Marken unter den verschiedenen gTLDs (an denen Sie selbst nicht interessiert sind) durch Dritte, um einen Missbrauch vorzubeugen bzw. zu verfolgen.

Wir bieten Ihnen sowohl für die Sunrise-Registrierungsvorgänge und die Klärung der damit zusammenhängenden Rechtsfragen als auch zur vorbeugenden effizienten Markenüberwachung und Rechtsverteidigung im Vorfeld und damit kostengünstig unsere anwaltliche Hilfe an.

Für Näheres nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.