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Vertriebsrecht

 

Wir unterstützen Unternehmen umfassend bei der Absatzmittlung von Waren, Dienstleistungen und Geistigem Eigentum. Im Zuge der gewünschten Kommerzialisierung Ihres Geistigen Eigentums, Ihrer Werksleistung oder Dienste sorgen wir für die rechtssichere und interessengerechte Gestaltung der nationalen oder internationalen Rechtsbeziehungen zu Dritten, d. h. zwischen Unternehmer und Handelsvertreter sowie Vertragshändler bzw. zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Je nach Wahl des anzuwendenden Rechtes und dem geografischen Geltungsbereich entwerfen, prüfen und verhandeln geeignete Vereinbarungen. Wir beraten vertreten unsere Mandanten bei der Begründung, Überwachung und Beendigung von vertriebs- oder franchiserechtlichen Geschäftsbeziehung.