Patentrecht
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre technischen Erfindungen (sowie chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel) als ein absolut geschütztes, d. h. lizenzierbares und durchsetzbares Registerrecht national und international schützen zu lassen.
Vorab beraten wir Sie, ob es wirtschaftlich und (in Ansehung der mit einer Patentregistrierung zwangsläufig verbundenen Offenbarung der erfinderischen Lehre) unter Berücksichtigung von Fragen des Geheimnisschutzes überhaupt Sinn macht, ein Patent anzumelden. Da ein Patentschutz insbesondere in einem internationalen Umfang erhebliche Investitionen erfordert, unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung: Um mit einem hinreichend bestimmten Grad an Verlässlichkeit zu ermitteln, ob die Idee frei von Rechten Dritter ist, führen wir z. B. eine umfangreiche FTO-Recherche („freedom to operate“) durch, oder veranlassen zunächst – je nach Fallgestaltung – nur Vorab-Recherchen zum einen relevanten Stand der Technik. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Verteidigung bzw. Durchsetzung des Patentschutzes.